Teilnahmebedingungen

Wir sprechen Personen und Organisationen an, die über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um besondere Erlebnisse zum Thema Wasser zu entwickeln und von A–Z umzusetzen.

Am Förderprozess teilnehmen kann, wer die folgenden Bedingungen erfüllt bzw. akzeptiert:

  1. Trägerschaft des Projekts ist eine Organisation oder Person mit Sitz in der Schweiz, die mit dem Projekt kein gewinnorientiertes oder politisches Interesse verfolgt. In Frage kommen z.B. gemeinnützige oder kulturelle Organisationen, Jugendorganisationen, Vereine, Kollektive, Museen, Kunst- und Kulturschaffende, Schulen, Bildungsinstitutionen.
  2. Die teilnehmende Person oder Organisation…
    1. ist an den obligatorischen Terminen der Phasen 1–2 anwesend: Info-Veranstaltung (1h), Ideen-Workshop (1.5 Tage),
    2. hat die Bereitschaft, ihre Projektidee und deren Wirkung im Rahmen des Förderprozess zu hinterfragen und weiterzuentwickeln,
    3. verfügt über die zeitliche und organisatorische Kapazität, die Projektidee von A–Z zu entwickeln, umzusetzen und die Zielgruppen kommunikativ zu erreichen.
  3. Das Projekt hat einen definierten Anfangs- und Abschlusszeitpunkt und
    muss zeitnah nach einer Zusage aus dem Förderprozess #hallowasser
    umgesetzt werden.
  4. Aus dem Projekt resultiert während der Förderlaufzeit kein Gewinn.

Die Einreichung einer Projektidee führt zunächst zu keiner Bindung zwischen der Förderin (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich) und der bewerbenden Person oder Organisation. Eine Fördervereinbarung erfolgt erst nach erfolgreicher Zulassung zu den Phasen 3 und 4.

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